KfW-Förderung für Einbruchschutz - Wichtige Informationen für Sie
Zuschüsse für Ihre Alarmanlage - Bund erhöht von 50 auf 65 Mio. EUR und Sie können profitieren
Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können eine Förderung für eine Alarmanlage beantragen. Dies war bisher nur in Kombination mit energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten möglich.
Da die Nachfrage in den Jahren 2016 und 2017 sehr hoch war, sind im Bundeshaushalt 2018 die Mittel für Maßnahmen zum Einbruchschutz von 50 Mio. EUR auf 65 Mio. EUR erhöht worden.
Private Bauherren und Mieter können Ihren Förderantrag einfach im KFW-Zuschussportal stellen.
Seit dem 1.April 2019 bietet die KFW ein Merkblatt zu den Förderbedingungen und den technischen Mindestanforderungen.
Welche Möglichkeiten der KfW-Förderung gibt es?
Es gibt zwei Arten der Förderung:
- Als zinsgünstige Kreditvariante im Programm "Altersgerecht Umbauen" (Programm-Nummer 159, ab 01.04.2016). Mehr zum Förderprogramm 159
- Als Investitionszuschuss im Programm "Altersgerecht Umbauen" (Programm Nummer 455, ab 19.11.2015) zur Förderung in Maßnahmen des Einbruchschutzes (Material- und Arbeitskosten). Mehr zum Programm 455
Welchen Anforderungen muss ein Einbruchmeldesystem entsprechen?
- Es muss die Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen.
- Das Alarmsystem DAITEM D22 entspricht den Anforderungen dieses europäischen Standards und ist somit KfW-Förderfähig

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
- Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
-
Der Zuschusssatz zum Einbruchschutz beträgt 20 % pro Antrag (Materialkosten + Handwerkerleistung).
Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und
die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert. - Mindestinvestitionskosten 500 Euro, maximal förderbare Investitionskosten 15.000 Euro
- Zuschussbetrag mindestens 100 Euro bis maximal 1.500 Euro
Antragsstellung bei der KfW
Förderzuschüsse können bei der KfW ganz einfach online beantragt werden. Registrieren Sie sich hierfür direkt auf dem KfW-Zuschussportal.
Wichtig
Der Beginn des Vorhabens (Maßnahme zum Einbruchschutz) darf erst erfolgen, nachdem Ihr Zuschuss-Antrag bei der KfW eingegangen ist. Als Beginn des Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planung, Beratung und Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Beginn des
Vorhabens und dürfen somit vorher stattfinden.
Tipp
Kontaktieren Sie einen DAITEM-Fachhändler und besprechen Sie mit ihm Ihr Vorhaben. Gerne berät er Sie bzgl. der Antragsstellung und gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen.
KfW-Förderung zusammengefasst:
- Die Summe der Investition muss mindestens 500 Euro betragen.
- Der Zuschusssatz zum Einbruchschutz beträgt 20 % pro Antrag.
Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert. - Förderfähige Investitionskosten bis max.15.000 Euro pro Wohneinheit.
- Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.
- Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
- Die Auszahlung der Förderung findet erst nach Vorlage der Original-Rechnung statt.
- Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards DIN EN 50 131 Grade 2 oder besser erfüllen.
- Das DAITEM Alarmsystem D22 erfüllt diese Kriterien.
- Die Anlage muss nach VDE 0833 Teil 1 und 3 gebaut werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie die genauen Rahmenbedingung für die jeweilige Förderung bei der KfW direkt erhalten. Wir können keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geben.
Förderprogramm "Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer" in Schleswig-Holstein
Das Bundesland Schleswig-Holstein bietet ein eigenes Förderprogramm an, mit dem Hausbesitzer mobilisiert werden sollen, Maßnahmen zur Modernisierung, zur Ernergieeinsparung, zur Barrierereduzierung und zum EInbruchschutz zu ergreifen. Gefördert werden Privatpersonen, die Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sind.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, für einen Zuschuss in Sachen Einbruchschutz?
Die Immobilie befindet sich im Bundesland Schleswig-Holstein und das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 Euro. Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 20 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 1.600 EUR, bezuschusst. Den Zuschuss bekommen Sie nach Fertigstellung der Maßnahme. Bitte beachten Sie auch hier ein Zuschuss nur gewährt werden kann, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
So gelangen Sie zur Förderung:
Der Antrag kann hier runtergeladen werden: Eingereicht wird dieser bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite Investitionsbank Schleswig-Holstein: zur Webseite
Fördermöglichkeit für Alarmanlagen in Österreich
Ab dem 1. April vergibt das Land Niederösterreich in einer gemeinsamen Initiative mit der Landespolizeidirektion und der Wirtschaftskammer Förderungen für Haus- und Wohnungsbesitzer, die eine Alarmanlage installieren lassen. Mit der Initiative "Sicheres Wohnen" ist ein maximaler Zuschuss von 1.000 Euro für eine Alarmanlage möglich. Eine Antragsstellung ist ab dem 1. April möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes Niederösterreich.