KfW-Förderung für Einbruchschutz
Wichtige Informationen für Sie
Zuschüsse für Ihr Alarmsystem Daitem D22
Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können somit eine Förderung für ein Einbruchmeldesystem beantragen, sofern Bundesmittel bereitstehen.
Bitte informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ auf der Website der KfW.
Welche Anforderungen muss ein Einbruchmeldesystem erfüllen, um gefördert zu werden?
Um förderfähig zu sein, muss ein Alarmsystem den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser entsprechen. Dies trifft auf unser Alarmsystem Daitem D22 zu. Folgen Sie einfach unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Ihrer Förderung.
Private Bauherren und Mieter können Ihren Förderantrag einfach im KFW-Zuschussportal stellen.
Außerdem bietet die KFW ein Merkblatt zu den Förderbedingungen und den technischen Mindestanforderungen.

Schritt für Schritt zur Förderung
Schritt 1:
Kontaktieren Sie einen Daitem-Fachhändler und besprechen Sie Ihr Vorhaben. Gerne berät er Sie bzgl. der Antragsstellung und gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen.
Schritt 2:
Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme einen Antrag auf Förderung. Als Beginn des Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planung, Beratung und Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Beginn des Vorhabens und dürfen somit vorher stattfinden.
Schritt 3:
Lassen Sie sich den Einbau des Alarmsystems durch den jeweiligen Facherichter schriftlich bestätigen.
Schritt 4:
Legen Sie der KfW die Rechnung über die gesamte Maßnahme vor und erhalten Sie Ihre Förderung.
Welche Möglichkeiten der KfW-Förderung gibt es?
1. Möglichkeit:
Als zinsgünstige Kreditvariante
im Programm "Altersgerecht Umbauen" (Programm-Nummer 159).
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen (Eigentümer/-innen und Mieter/-innen, unabhängig vom Alter)
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger und Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert?
2. Möglichkeit:
Als Investitionszuschuss
im Programm "Altersgerecht Umbauen" (Programm Nummer 455) zur Förderung in Maßnahmen des Einbruchschutzes.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab)
Wie wird gefördert?
Stand 01.09.2021. Bitte beachten Sie, dass Sie die genauen Rahmenbedingungen für die jeweilige Förderung bei der KfW direkt erhalten. Wir können keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geben.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein: Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz"
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein
- Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.
Wie wird gefördert?
- Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüber hinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert. Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüber hinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert.
- Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
- Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
- Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.